Erklärung zur Unternehmensführung
Nach dem durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 28.05.2009 (BilMoG) neu eingeführten § 289 a HGB müssen börsennotierte Aktiengesellschaften eine Erklärung zur Unternehmensführung entweder in ihren Lagebericht aufnehmen oder auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich machen.
Die Erklärung zur Unternehmensführung (EzU) muss die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wiedergeben, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen enthalten.
Hier finden Sie die vergangenen Entsprechenserklärungen und Erklärungen zur Unternehmensführung der letzten Jahre.
Ihre Ansprechpartner
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Head of Investor Relations and Corporate Strategy Manager
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Ansprechpartnerin IR
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Investor Relations Manager
T: +49 (0) 341 30 85 30 676
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